OLG Hamm - Beschluß vom 03.06.1998 (2 Ss OWi 541/98) - DRsp Nr. 1999/1723
OLG Hamm, Beschluß vom 03.06.1998 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 541/98
DRsp Nr. 1999/1723
1. Zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung im tatrichterlichen Urteil. 2. Es ist daran festzuhalten, daß dem amtsgerichtlichen Urteil zu entnehmen sein muß, daß der Tatrichter sich der Möglichkeit bewußt gewesen sein muß, gegen eine Erhöhung der Regelgeldbuße von einem Regelfahrverbot absehen zu können.