OLG Hamm - Beschluß vom 11.08.1998 (4 Ss 922/98) - DRsp Nr. 1999/1712
OLG Hamm, Beschluß vom 11.08.1998 - Aktenzeichen 4 Ss 922/98
DRsp Nr. 1999/1712
»Aus der Höhe der BAK alleine kann noch nicht auf Vorsatz bezüglich der Fahruntauglichkeit geschlossen werden. Es gibt nach wie vor keinen Erfahrungssatz des Inhalts, daß ein Fahrzeugführer ab Aufnahme einer bestimmten Alkoholmenge seine Fahruntüchtigkeit erkennt oder sie billigend in Kauf nimmt. Für die Frage des Vorsatzes kommt es vielmehr auf die vom Tatrichter näher festzustellende Erkenntnisfähigkeit des Fahrzeugführers bei Fahrtantritt an (ständige Senatsrechtsprechung, Revisionsentscheidung gegen AG Coesfeld, BA 1998, 319 f).«