OLG Hamm - Beschluß vom 11.09.1998 (2 Ss OWi 1021/98) - DRsp Nr. 1999/5609
OLG Hamm, Beschluß vom 11.09.1998 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1021/98
DRsp Nr. 1999/5609
Zur ausreichenden Begründung des Zulassungsantrags, mit dem gerügt werden soll, dem Betr. sei das rechtliche Gehör versagt worden, ist substantiiert darzulegen, was der Betr. im Fall seiner Anhörung geltend gemacht hätte. Das gilt besonders dann, wenn zunächst zum Ausdruck gebracht worden ist, der Betr. werde sich zur Sache nicht äußern.