OLG Hamm - Beschluß vom 12.11.1991
20 W 44/91
Normen:
AKB § 7 I Abs. 3 ; BGB § 812 ;
Fundstellen:
ZfS 1992, 166
r+s 1992, 85

OLG Hamm - Beschluß vom 12.11.1991 (20 W 44/91) - DRsp Nr. 1994/10489

OLG Hamm, Beschluß vom 12.11.1991 - Aktenzeichen 20 W 44/91

DRsp Nr. 1994/10489

1. Behauptet der VN substantiiert, den die Schadensanzeige aufnehmenden Agenten zutreffend unterrichtet zu haben, so trifft den VR die Beweislast dafür, daß dies nicht der Fall gewesen sei. 2. Die formularmäßig gestellte Frage nach "Vorschäden" sowie nach deren "Höhe, Umfang" läßt es zweifelhaft erscheinen, ob der VN objektiv etwas unwahres angibt, wenn er technisch einwandfrei reparierte Vorschäden verschweigt.

Normenkette:

AKB § 7 I Abs. 3 ; BGB § 812 ;
Fundstellen
ZfS 1992, 166
r+s 1992, 85