OLG Hamm - Beschluß vom 14.01.1999
2 Ss OWi 1377/98
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274);
Fundstellen:
NZV 1999, 391

OLG Hamm - Beschluß vom 14.01.1999 (2 Ss OWi 1377/98) - DRsp Nr. 1999/10661

OLG Hamm, Beschluß vom 14.01.1999 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1377/98

DRsp Nr. 1999/10661

»1. Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren zur Nachtzeit, wenn der Betroffene die Geschwindigkeitsüberschreitung einräumt. 2. Zum Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots beim Inhaber einer Personalberatungsfirma, der in der Vergangenheit bereits einmal wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer erhöhten Geldbuße belegt worden ist.«

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274);
Fundstellen
NZV 1999, 391