OLG Hamm - Beschluß vom 23.05.1969
3 Ws OWi 244/69
Normen:
StVO (a.F.) § 8 ;
Fundstellen:
VRS 38, 309

OLG Hamm - Beschluß vom 23.05.1969 (3 Ws OWi 244/69) - DRsp Nr. 1994/11128

OLG Hamm, Beschluß vom 23.05.1969 - Aktenzeichen 3 Ws OWi 244/69

DRsp Nr. 1994/11128

Hat der Führer eines Schienenfahrzeugs eine Richtungsänderung rechtzeitig und deutlich angezeigt, so muß der nachfolgende Verkehr sich zwar darauf einstellen. Ist ein Verkehrsteilnehmer aber bereits so nahe herangekommen, daß er durch das Abbiegen gefährdet würde, dann hat gemäß § 1 StVO der Fahrer des Schienenfahrzeugs mit dem Abbiegen zu warten und den Nachfolgeverkehr vorbeizulassen.

Normenkette:

StVO (a.F.) § 8 ;
Fundstellen
VRS 38, 309