OLG Hamm - Beschluß vom 23.11.1995 (1 Ss 1248/95) - DRsp Nr. 1996/29665
OLG Hamm, Beschluß vom 23.11.1995 - Aktenzeichen 1 Ss 1248/95
DRsp Nr. 1996/29665
Bei der Entscheidung über die Dauer einer anzuordnenden Sperrfrist sind ausschließlich spezialpräventive Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Es hat daher jeweils im Einzelfall eine Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit zu erfolgen. Die Dauer der Sperrfrist darf nicht nach Taxen bestimmt werden.