OLG Hamm - Beschluß vom 26.01.1999
2 Ss 1/99
Normen:
StVG § 25 ; BKatV § 2 ;
Fundstellen:
ZfS 1999, 311

OLG Hamm - Beschluß vom 26.01.1999 (2 Ss 1/99) - DRsp Nr. 1999/9942

OLG Hamm, Beschluß vom 26.01.1999 - Aktenzeichen 2 Ss 1/99

DRsp Nr. 1999/9942

Es ist daran festzuhalten, daß sich der Entscheidung des Tatrichters entnehmen lassen muß, daß dieser sich der Möglichkeit, von einem Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße absehen zu können, bewußt gewesen ist. Ein Eingehen darauf liegt bei einem 65 Jahre alten, zu 70 % schwerbehinderten Betroffenen, der seit 1951 im Besitz der Fahrerlaubnis ist, ohne daß er straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist, nahe.

Normenkette:

StVG § 25 ; BKatV § 2 ;
Fundstellen
ZfS 1999, 311