OLG Hamm - Beschluß vom 26.01.1999 (2 Ss OWi 1/99) - DRsp Nr. 1999/7076
OLG Hamm, Beschluß vom 26.01.1999 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1/99
DRsp Nr. 1999/7076
»Es ist daran festzuhalten, daß sich der Entscheidung des Tatrichters entnehmen lassen muß, daß dieser sich der Möglichkeit, von einem Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße absehen zu können, bewußt gewesen ist. Ein Eingehen darauf liegt bei einem 65 Jahre alten, zu 70% schwerbehinderten Betroffenen, der seit 1951 im Besitz der Fahrerlaubnis ist, ohne daß er straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist, nahe.«