OLG Hamm - Beschluß vom 27.06.1977 (1 Ss 463/77) - DRsp Nr. 1994/10985
OLG Hamm, Beschluß vom 27.06.1977 - Aktenzeichen 1 Ss 463/77
DRsp Nr. 1994/10985
Auch bei einem Blutalkoholgehalt von 1,9 o/oo muß in den Urteilsgründen dargelegt werden, weshalb der Täter wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt ist. Fehlen hinreichende Feststellungen oder Ausführungen dazu, so kann dies auf die Sachrüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen.