OLG Hamm - Beschluß vom 28.04.1983 (3 Ss OWi 386/83) - DRsp Nr. 1996/22253
OLG Hamm, Beschluß vom 28.04.1983 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 386/83
DRsp Nr. 1996/22253
»Fallen unter § 36 Abs. 1StVO nur solche Weisungen eines Polizeibeamten, die zur Regelung eines konkreten Verkehrsvorgangs ergehen oder sind sie für den Adressaten auch dann verbindlich und bei Nichtbefolgung bußgeldbewehrt, wenn sie zum Zwecke der Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit erteilt werden?«