OLG Hamm - Urteil vom 03.11.1989 (20 U 68/89) - DRsp Nr. 1994/10596
OLG Hamm, Urteil vom 03.11.1989 - Aktenzeichen 20 U 68/89
DRsp Nr. 1994/10596
Die Obliegenheit des VersNehmers besteht darin, das Schadensanzeigeformular anszufüllen und abzusenden. Es genügt daher zum Nachweis einer Obliegenheitsverletzung nicht, wenn der Versicherer lediglich darlegen kann, daß bei ihm keine Schadensanzeige eingegangen ist.