OLG Hamm - Urteil vom 09.08.1979
2 Ss 1228/79
Normen:
StVO § 1 ;
Fundstellen:
VRS 58, 257

OLG Hamm - Urteil vom 09.08.1979 (2 Ss 1228/79) - DRsp Nr. 1994/10925

OLG Hamm, Urteil vom 09.08.1979 - Aktenzeichen 2 Ss 1228/79

DRsp Nr. 1994/10925

Ein Pkw-Fahrer darf in einem gekennzeichneten Baustellenbereich nicht darauf vertrauen, daß ein dort am Fahrbahnrand Beschäftigter (hier: mit Vermessungsarbeiten), der herannahenden Fahrzeugen den Rücken zukehrt, erst nach sorgfältiger Vergewisserung über die Gefahrenfreiheit weiter in die Fahrbahn treten werde.

Normenkette:

StVO § 1 ;
Fundstellen
VRS 58, 257