Der am 23. März 1947 geborene Beklagte ist der angeheiratete Onkel der am 28. Juni 1982 geborenen Klägerin. Er ist durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Siegen vom 15. Juli 1996 (17 Js 1772/95 StA Siegen) wegen sexuellen Mißbrauchs der Klägerin in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Nach den Feststellungen des Strafurteils handelt es sich um Vorfälle in der Zeit zwischen Sommer 1993 und Herbst 1995. Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt des den Parteien bekannten Strafurteils Bezug genommen. Die Klägerin, die den Beklagten in dem Strafverfahren belastet hatte, widerrief nach dessen Verurteilung ihre Aussage und erklärte, die von ihr geschilderten Handlungen hätten mit anderen Männern stattgefunden. Später rückte sie von dem Widerruf ab und bestätigte ihre ursprüngliche Aussage. Der Beklagte hat zwei Drittel der Freiheitsstrafe verbüßt. Er ist im Januar 1998 - unter Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung - bedingt aus der Strafhaft entlassen worden. Er betreibt die Wiederaufnahme des Strafverfahrens.
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