OLG Hamm - Urteil vom 10.04.2000
13 U 194/99
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2000, 340
VersR 2002, 65
LCTenor
In dem Rechtsstreit ... ./. ...
hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die mündliche Verhandlung vom ... durch die Richter am Oberlandesgericht ..., ... und ... für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. August 1999 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen - nach Rücknahme der Berufung des Beklagten - die Klägerin 73 % und der Beklagte 27 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Klägerin in Höhe von 13.000,00 DM.
Vorinstanzen:
LG Siegen, vom 19.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 186/98

OLG Hamm - Urteil vom 10.04.2000 (13 U 194/99) - DRsp Nr. 2011/8033

OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2000 - Aktenzeichen 13 U 194/99

DRsp Nr. 2011/8033

Tatbestand:

Der am 23. März 1947 geborene Beklagte ist der angeheiratete Onkel der am 28. Juni 1982 geborenen Klägerin. Er ist durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Siegen vom 15. Juli 1996 (17 Js 1772/95 StA Siegen) wegen sexuellen Mißbrauchs der Klägerin in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Nach den Feststellungen des Strafurteils handelt es sich um Vorfälle in der Zeit zwischen Sommer 1993 und Herbst 1995. Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt des den Parteien bekannten Strafurteils Bezug genommen. Die Klägerin, die den Beklagten in dem Strafverfahren belastet hatte, widerrief nach dessen Verurteilung ihre Aussage und erklärte, die von ihr geschilderten Handlungen hätten mit anderen Männern stattgefunden. Später rückte sie von dem Widerruf ab und bestätigte ihre ursprüngliche Aussage. Der Beklagte hat zwei Drittel der Freiheitsstrafe verbüßt. Er ist im Januar 1998 - unter Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung - bedingt aus der Strafhaft entlassen worden. Er betreibt die Wiederaufnahme des Strafverfahrens.