OLG Hamm - Urteil vom 11.11.1998 (32 U 175/98) - DRsp Nr. 1999/9959
OLG Hamm, Urteil vom 11.11.1998 - Aktenzeichen 32 U 175/98
DRsp Nr. 1999/9959
1. Wird ein eigenes Fahrzeug des Händlers veräußert, so scheidet es mit der Übergabe an den Erwerber aus der Sammelversicherung aus. 2. Hatte der Händler dieses Fahrzeug nicht mit einem Probekennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt, so war die Händlerversicherung keine Pflichtversicherung. Eine Nachhaftung gem. § 3 Nr. 5 PflVG besteht für dieses Fahrzeug nicht.