OLG Hamm - Urteil vom 13.04.1973
1 Ss 1498/72
Normen:
StVO § 3 ;
Fundstellen:
DAR 1973, 305

OLG Hamm - Urteil vom 13.04.1973 (1 Ss 1498/72) - DRsp Nr. 1994/11075

OLG Hamm, Urteil vom 13.04.1973 - Aktenzeichen 1 Ss 1498/72

DRsp Nr. 1994/11075

Das Sichtfahrgebot ist insofern eingeschränkt, als ein Kraftfahrer nicht als verpflichtet anzusehen ist, sein Fahrzeug auch vor solchen Hindernissen innerhalb der an sich übersehbaren Strecke noch rechtzeitig anzuhalten, die wegen ihrer ungewöhnlich schweren Erkennbarkeit erst später wahrnehmbar sind und für deren Auftreten keine Anhaltspunkte gegeben sind. Die Einschränkung muß jedoch auf ganz besonders gelagerte Ausnahmefällen beschränkt bleiben.

Normenkette:

StVO § 3 ;

Hinweise:

So auch OLG Hamm v. 26.01.1973, DAR 1973, 302; OLG Hamm v. 12.02.1974, VRS 47, 383 bei einer nachts auf der Fahrbahn der Autobahn liegenden Schilderstange.

Fundstellen
DAR 1973, 305