OLG Hamm - Urteil vom 23.05.1972 (5 Ss 205/72) - DRsp Nr. 1994/11091
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.1972 - Aktenzeichen 5 Ss 205/72
DRsp Nr. 1994/11091
Auch ein nur leichtes Bremsen ist zu unterlassen, wenn dadurch in Verbindung mit weiteren Gefährlichkeitsfaktoren (gleichzeitige Steuerbewegung auf regennasser Straße) eine Gefahr überhaupt erst entsteht oder durch das Bremsen jedenfalls gesteigert wird.