OLG Hamm - Urteil vom 25.10.1979
2 Ss 1710/79
Normen:
StGB § 316 ; StPO § 261 ;
Fundstellen:
VRS 59, 40

OLG Hamm - Urteil vom 25.10.1979 (2 Ss 1710/79) - DRsp Nr. 1994/10922

OLG Hamm, Urteil vom 25.10.1979 - Aktenzeichen 2 Ss 1710/79

DRsp Nr. 1994/10922

Ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr ist möglich, wenn das Gericht unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu der Überzeugung gelangt, daß der Täter infolge seiner alkoholbedingten Enthemmung und Leistungsbeeinträchtigung sein Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr sicher führen kann. Dies setzt nicht voraus, daß der Tatrichter sich bei der Feststellung der Blutalkoholkonzentration auf einen bestimmten Promillewert festlegt, dessen genaue Höhe nach dem Geschehensablauf gar nicht zu ermitteln ist.

Normenkette:

StGB § 316 ; StPO § 261 ;
Fundstellen
VRS 59, 40