OLG Hamm - Urteil vom 28.02.1972
1 Ss 1239/71
Normen:
StGB §§ 14, 23, 316 ;
Fundstellen:
DAR 1972, 244

OLG Hamm - Urteil vom 28.02.1972 (1 Ss 1239/71) - DRsp Nr. 1994/11093

OLG Hamm, Urteil vom 28.02.1972 - Aktenzeichen 1 Ss 1239/71

DRsp Nr. 1994/11093

Auch bei Alkohol-Wiederholungstätern ist für die Frage der Unerläßlichkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe und der Strafaussetzung zur Bewährung auf die Umstände des einzelnen Falles abzustellen, wobei der zeitliche Abstand der Taten von Bedeutung sein kann. Der Tatrichter hat sich in der Regel mit den Vortaten und ihren näheren Umständen auseinanderzusetzen.

Normenkette:

StGB §§ 14, 23, 316 ;

Hinweise: