OLG Hamm - Urteil vom 29.09.1977
2 Ss 529/77
Normen:
StGB § 222 ;
Fundstellen:
VRS 54, 197

OLG Hamm - Urteil vom 29.09.1977 (2 Ss 529/77) - DRsp Nr. 1994/10978

OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1977 - Aktenzeichen 2 Ss 529/77

DRsp Nr. 1994/10978

Verliert ein Pkw-Fahrer die Herrschaft über sein Fahrzeug dadurch, daß der offensichtlich angetrunkene Beifahrer ihn behindert und mit einer Hand ins Lenkrad greift, so kann die Fahrlässigkeit des Fahrzeugführers am Tode eines Wageninsassen darin liegen, daß er den angetrunkenen Beifahrer auf dem rechten Vordersitz mitnahm, anstatt ihn auf den Rücksitz zu verweisen.

Normenkette:

StGB § 222 ;
Fundstellen
VRS 54, 197