OLG Karlsruhe - 24.06.1988 (10 U 89/87) - DRsp Nr. 1994/11413
OLG Karlsruhe, vom 24.06.1988 - Aktenzeichen 10 U 89/87
DRsp Nr. 1994/11413
Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt keine mathematisch lückenlose Gewißheit voraus, vielmehr kann eine Häufung von Beweisanzeichen, die auf eine Manipulation hindeuten, ausreichen. In besonders gelagerten Fällen kann sogar der Anscheinsbeweis zugunsten des Versicherers eingreifen.