OLG Karlsruhe - Beschluß vom 11.12.1992 (1 Ss 165/92) - DRsp Nr. 1994/11258
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 11.12.1992 - Aktenzeichen 1 Ss 165/92
DRsp Nr. 1994/11258
1. Die Sachkunde des Gerichts hinsichtlich der allgemeinen Zuverlässigkeit eines ESO Lichtschrankenmeßgerätes ermöglicht keine ausreichenden und rechtlich zulässigen Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit bei der konkreten Anwendung des Geräts. 2. Dem Meßfoto kann nicht die Zuverlässigkeit der konkreten Anwendung des Meßverfahrens entnommen werden. Es bedarf dazu der Angaben des die Messung durchführenden Polizeibeamten.