OLG Karlsruhe - Beschluß vom 13.09.1991
1 Ss 111/91
Normen:
StVO § 26 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZV 1992, 330

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 13.09.1991 (1 Ss 111/91) - DRsp Nr. 1994/11333

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 13.09.1991 - Aktenzeichen 1 Ss 111/91

DRsp Nr. 1994/11333

Eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 26 Abs. 1 StVO kann nur dann erfolgen, wenn der Tatrichter festgestellt hat, daß der Fußgänger sich dem Fußgängerüberweg mit Überquerungsabsicht genähert hat und dies für den Autofahrer erkennbar war. Letzteres ist in der Regel dann nicht der Fall, wenn der Fußgänger parallel zur Fahrbahn geht, möglicherweise noch mit dem Rücken zum Autofahrer.

Normenkette:

StVO § 26 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZV 1992, 330