OLG Karlsruhe - Beschluß vom 13.10.1989 (1 Ss 181/89) - DRsp Nr. 1997/1186
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 13.10.1989 - Aktenzeichen 1 Ss 181/89
DRsp Nr. 1997/1186
»1. Bei der Bußgeldbemessung besteht kein grundsätzliches Verwertungsverbot hinsichtlich nicht eintragungspflichtiger Ahndungen früherer Ordnungswidrigkeiten des Betroffenen.2. Verwarnungen nach § 56OWiG und deren Auflistung durch die Polizeibehörde allein können den Nachweis des vorgeworfenen ordnungswidrigen Verhaltens des Betroffenen nicht erbringen.«