OLG Karlsruhe - Beschluß vom 17.11.1998 (3 Ss 173/98) - DRsp Nr. 1999/5389
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 17.11.1998 - Aktenzeichen 3 Ss 173/98
DRsp Nr. 1999/5389
»Ordnet die ausländische Polizeibehörde, die in zulässiger Weise um Ermittlung und gegebenenfalls Vernehmung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ersucht ist, die erste Vernehmung des Betroffenen an, unterbricht deren Anordnung die Verjährung nach § 33 S. 1 Nr. 1 OWiG.«