OLG Karlsruhe - Urteil vom 02.11.1988 (1 U 100/88) - DRsp Nr. 1994/11409
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.11.1988 - Aktenzeichen 1 U 100/88
DRsp Nr. 1994/11409
Wird ein Kraftfahrer, dessen Fahrzeug im Betrieb des Schädigers mit Stahlträgern beladen wird, während einer kurzzeitigen Mithilfe bei der Beladung verletzt, so ist die Haftung nicht gem. §§ 636, 637RVO ausgeschlossen, wenn er sich auch deshalb auf der Ladefläche des Lkw aufhielt, um dafür Sorge zu tragen, daß die Ladung verkehrssicher verstaut und gegen Hinabfallen gesichert wird.