OLG Karlsruhe - Urteil vom 07.12.1988
1 U 214/88
Normen:
BGB § 839 ; BWStrG (a.F.) § 43 Abs. 1, § 67 ; GG Art. 34 ;
Fundstellen:
VersR 1989, 158

OLG Karlsruhe - Urteil vom 07.12.1988 (1 U 214/88) - DRsp Nr. 1994/11405

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.12.1988 - Aktenzeichen 1 U 214/88

DRsp Nr. 1994/11405

Nicht jede Einmündung in eine Hauptverkehrsstraße stellt eine gefährliche Fahrbahnstelle dar, die eine Streupflicht begründet. Es muß vielmehr hinzukommen, daß die Einmündung aufgrund ihrer besonderen Eigenart erhöhte Unfallgefahren bei Schnee- oder Eisglätte in sich birgt. Das ist z.B. der Fall bei unübersichtlichen Kreuzungen oder Einmündungen oder bei einem Gefälle der einmündenden Straße.

Normenkette:

BGB § 839 ; BWStrG (a.F.) § 43 Abs. 1, § 67 ; GG Art. 34 ;
Fundstellen
VersR 1989, 158