OLG Karlsruhe - Urteil vom 23.06.1989 (10 U 3/89) - DRsp Nr. 1994/11393
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.06.1989 - Aktenzeichen 10 U 3/89
DRsp Nr. 1994/11393
Der Geschädigte ist bei länger dauernder Reparatur verpflichtet, sich vor der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges sowohl beim Vermieter als auch bei anderen in Frage kommenden Mietwagenfirmen nach der Möglichkeit eines günstigeren Pauschalpreises zu erkundigen und diesen gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen.