OLG Karlsruhe - Urteil vom 27.03.1962 (6 U 582/61) - DRsp Nr. 1994/11620
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.1962 - Aktenzeichen 6 U 582/61
DRsp Nr. 1994/11620
Wer auf einer unerwartet vereisten Teilstrecke einer Straße einem sich nähernden Kraftfahrer zuwinkt, um ihn auf die Glätte aufmerksam zu machen, handelt verkehrswidrig und ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem herannahenden Kraftfahrer dadurch entstehen, daß er infolge einer plötzlichen Verringerung seiner Geschwindigkeit, die durch das Winken veranlaßt wurde, ins Schleudern gerät und verunglückt.