OLG Karlsruhe - 22.06.1962 (7 U 212/61)
Zu dem Wiederbeschaffungspreis von mindestens 2.500,- DM sind die mit einer Neuanschaffung verbundenen Nebenkosten, zu denen nicht nur die Kosten der Neuzulassung und Inspektion, sondern auch sonstige üblicherweise [...]