OLG Karlsruhe - Urteil vom 30.03.1978
2 Ss 22/78
Normen:
StGB § 316 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 55, 341

OLG Karlsruhe - Urteil vom 30.03.1978 (2 Ss 22/78) - DRsp Nr. 1994/11558

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.03.1978 - Aktenzeichen 2 Ss 22/78

DRsp Nr. 1994/11558

Unter Berücksichtigung der schweren Gefahren für Leib oder Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer, die von einem alkoholbedingt fahruntüchtigen Kraftfahrer ausgehen, kann, wenn eine Freiheitsstrafe zu verhängen ist, deren Vollstreckung nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine günstige Sozialprognose für den Täter im Straßenverkehr zur Überzeugung des Tatrichters festgestellt ist.

Normenkette:

StGB § 316 Abs. 2 ;

Hinweise:

So auch OLG Karlsruhe v. 11.09.1975, VRS 50, 98 bei Rückfall zum dritten Male; OLG Karlsruhe v. 29.01.1979, VRS 59, 33 bei einschlägiger Vorstrafe

Fundstellen
VRS 55, 341