OLG Koblenz - 02.03.1998 (12 U 246/97) - DRsp Nr. 1998/18067
OLG Koblenz, vom 02.03.1998 - Aktenzeichen 12 U 246/97
DRsp Nr. 1998/18067
Die Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Parkplätze erfordert es nicht, unauffällige, gesunde, nur naturbedingt immer etwas bruchgefährdete Äste von Pappeln oder Kastanien zu stutzen oder den Bestand großer Bäume dieser Arten an Verkehrsflächen zu beseitigen.