OLG Koblenz - 19.09.1994 (14 W 540/94) - DRsp Nr. 1995/9840
OLG Koblenz, vom 19.09.1994 - Aktenzeichen 14 W 540/94
DRsp Nr. 1995/9840
Angesichts der Neufassung des § 104 Abs. 2ZPO gibt der Senat seine bisherige Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Mehrwertsteuer ohne Prüfung der Vorsteuerabzugsberechtigung auf (NJW 1991, 1668; JurBüro 1991, 1491).Dem Anliegen, die Kostenfestsetzung nicht mit der Klärung umstrittener steuerrechtlicher Fragen zu beschweren, kann nunmehr ausreichend dadurch Rechnung getragen werden, daß es für die Festsetzung der Mehrwertsteuer genügt, wenn der Antragsteller erklärt, daß er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.