OLG Koblenz - Beschluß vom 12.04.1988 (1 Ss 53/88) - DRsp Nr. 1997/1201
OLG Koblenz, Beschluß vom 12.04.1988 - Aktenzeichen 1 Ss 53/88
DRsp Nr. 1997/1201
»Liegt ein urkundlicher Beweis für die Ladung zur Hauptverhandlung und den Hinweis auf das angeordnete persönliche Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht vor, sind die Voraussetzungen für ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2OWiG nicht gegeben.«