OLG Koblenz - Beschluß vom 13.09.1991 (2 Ss 290/91) - DRsp Nr. 1994/11705
OLG Koblenz, Beschluß vom 13.09.1991 - Aktenzeichen 2 Ss 290/91
DRsp Nr. 1994/11705
Bei dem Umbau des Aufsatzes einer Zugmaschine handelt es sich um eine wesentliche Veränderung, die in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Dies ist jedoch nicht zwangsläufig der Fall, nämlich dann, wenn die Betriebserlaubnis für die wahlweise Verwendung mehrerer Aufbauformen, sogenannter Wechselaufbauten, erteilt ist.