OLG Koblenz - Beschluß vom 14.03.1988 (1 Ss 118/88) - DRsp Nr. 1997/1204
OLG Koblenz, Beschluß vom 14.03.1988 - Aktenzeichen 1 Ss 118/88
DRsp Nr. 1997/1204
»Erfolgt die Begründung des Zulassungsantrages durch den Betroffenen zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in der Weise, daß der Rechtspfleger im Protokoll die eigenhändig gefertigten Eingaben des Betroffenen aufführt, jedoch das Protokoll nicht unterschreibt, so liegt keine rechtswirksame Begründung vor.«