OLG Koblenz - Beschluß vom 14.10.1985 (1 Ws 644/85) - DRsp Nr. 1994/11793
OLG Koblenz, Beschluß vom 14.10.1985 - Aktenzeichen 1 Ws 644/85
DRsp Nr. 1994/11793
Benutzt ein Angeklagter trotz Entzugs der Fahrerlaubnis seinen Pkw weiter in mehreren Fällen im öffentlichen Straßenverkehr und war er bei diesen Fahrten auch alkoholbedingt fahruntüchtig, so liegen die Voraussetzungen für die Einziehung des Pkw gemäß § 74StGB vor.