OLG Koblenz - Beschluß vom 15.03.1983
1 Ws 160/83
Normen:
StGB §§ 316, 142 ; StPO § 111a Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
VRS 65, 34

OLG Koblenz - Beschluß vom 15.03.1983 (1 Ws 160/83) - DRsp Nr. 1994/11847

OLG Koblenz, Beschluß vom 15.03.1983 - Aktenzeichen 1 Ws 160/83

DRsp Nr. 1994/11847

Wird ein Berufsfahrer wegen einer Trunkenheitsfahrt mit seinem eigenen Pkw und wegen Unfallflucht verurteilt, und ist die der Verurteilung zugrundeliegende Tat nur einige Wochen nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis begangen worden, so liegen bei dem Täter, zumal wenn er wegen Trunkenheit im Verkehr einschlägig vorbestraft ist, die Voraussetzung für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 111a Abs. 1 S. 2 StPO nicht vor.

Normenkette:

StGB §§ 316, 142 ; StPO § 111a Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
VRS 65, 34