OLG Koblenz - Beschluß vom 15.03.1983 (1 Ws 160/83) - DRsp Nr. 1994/11847
OLG Koblenz, Beschluß vom 15.03.1983 - Aktenzeichen 1 Ws 160/83
DRsp Nr. 1994/11847
Wird ein Berufsfahrer wegen einer Trunkenheitsfahrt mit seinem eigenen Pkw und wegen Unfallflucht verurteilt, und ist die der Verurteilung zugrundeliegende Tat nur einige Wochen nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis begangen worden, so liegen bei dem Täter, zumal wenn er wegen Trunkenheit im Verkehr einschlägig vorbestraft ist, die Voraussetzung für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 111a Abs. 1 S. 2 StPO nicht vor.