Zu 1; A.A.: OLG Hamm, Jur. Büro 1981, 448. - bei Forderung eines überhöhten Einlösebetrages (statt vierteljährl. Zahlung zwei Quartalsbeiträge) tritt vorl. Deckung nicht außerkraft: OLG Hamm (20 U 121/81) VersR 1982, 867. - keine Leistungsfreiheit nach § 38 Abs. 2 UG bei Anforderung der Einziehung der Vierteljahresrate -, sondern zugleich Folgeprämie anforderb.: LG Oldenburg (1 S 805/85) VersR 1986, 1012.
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