OLG Koblenz - Beschluß vom 28.10.1982 (1 Ss 448/82) - DRsp Nr. 1994/11856
OLG Koblenz, Beschluß vom 28.10.1982 - Aktenzeichen 1 Ss 448/82
DRsp Nr. 1994/11856
Allein der Umstand, daß ein Pkw-Fahrer mit 45 km/h überhöhter Geschwindigkeit durch eine geschlossene Ortschaft fuhr, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Verhängung eines Fahrverbots. Das Verbot kann jedoch berechtigt sein, wenn angesichts der besonderen Straßen- und Witterungsverhältnisse von einer groben Pflichtverletzung auszugehen ist.