OLG Koblenz - Urteil vom 02.05.1988 (12 U 1385/87) - DRsp Nr. 1994/11752
OLG Koblenz, Urteil vom 02.05.1988 - Aktenzeichen 12 U 1385/87
DRsp Nr. 1994/11752
Der VN hat die Entwendung seines Kfz grob fahrlässig herbeigeführt, wenn er seine Jacke, in der sich der Fahrzeugschlüssel befindet, über mehrere Stunden in einem Raum beläßt, der für eine Vielzahl von Gästen eines Grillfestes unkontrolliert zugänglich ist.