OLG Koblenz - Urteil vom 13.04.1988
2 U 141/87
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
r+s 1989, 15

OLG Koblenz - Urteil vom 13.04.1988 (2 U 141/87) - DRsp Nr. 1994/11753

OLG Koblenz, Urteil vom 13.04.1988 - Aktenzeichen 2 U 141/87

DRsp Nr. 1994/11753

Ein verletzter Geschädigter, der zu Hause in den Abendstunden und an Wochenenden unentgeltlich fernsehen kann, hat für diese Zeiträume einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Münzfernseher, den er während seines Krankenhausaufenthalts angemietet hat. Darüber hinaus sind ihm als Heilungskosten auch die Kosten für den Münzfernseher zu erstatten, die unter dem Gesichtspunkt der Förderung des Heilungsprozesses erforderlich sind.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
r+s 1989, 15