OLG Koblenz - Urteil vom 17.04.1998
10 U 306/97
Normen:
AKB §§ 12 Abs. 1 I b, 13; ZPO §§ 355, 539, 540 ;
Fundstellen:
ZfS 1998, 260

OLG Koblenz - Urteil vom 17.04.1998 (10 U 306/97) - DRsp Nr. 1998/18065

OLG Koblenz, Urteil vom 17.04.1998 - Aktenzeichen 10 U 306/97

DRsp Nr. 1998/18065

1. Soweit es auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder wie insbesondere in der Fahrzeugversicherung bei behauptetem Diebstahl eines Kraftfahrzeugs - auf die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers als Partei ankommt, müssen sämtliche Richter des erkennenden Gerichts einen eigenen persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder der Partei gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung aus einem früheren Beweisaufnahmetermin in anderer Besetzung der Richterbank zurückgreifen können (im Anschl. an BGH NJW 1997, 1586; BGH NJW 1991, 1180).