OLG Koblenz - Urteil vom 17.07.1998 (10 U 15/97) - DRsp Nr. 1999/5629
OLG Koblenz, Urteil vom 17.07.1998 - Aktenzeichen 10 U 15/97
DRsp Nr. 1999/5629
Der Versicherer ist wegen Obliegenheitsverletzung leistungsfrei, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer nach der Entwendung einen Satz angeblicher Originalschlüssel aushändigt, die in Wirklichkeit zu einem kürzlich von ihm gemieteten anderen Fahrzeug gehören. Der Versicherungsnehmer kann unter diesen Umständen die Vorsatzvermutung normalerweise nicht entkräften.