OLG Koblenz - Urteil vom 21.01.1982
1 Ss 538/81
Normen:
StGB §§ 46, 47, 222 ;
Fundstellen:
VRS 63, 43

OLG Koblenz - Urteil vom 21.01.1982 (1 Ss 538/81) - DRsp Nr. 1994/11865

OLG Koblenz, Urteil vom 21.01.1982 - Aktenzeichen 1 Ss 538/81

DRsp Nr. 1994/11865

Verursacht der Fahrer eines Personenwagens durch riskantes und rücksichtsloses Fahren in einer kurvenreichen Gefällstrecke einen Unfall, bei dem zwei Menschen getötet und vier zum Teil schwer verletzt werden, so ist im Falle der Verhängung einer Geldstrafe eine eingehende Prüfung aller für die Strafzumessung in Betracht kommenden Umstände unabdingbar. Dabei muß der Tatrichter auch der Frage nachgehen, ob nicht die Verteidigung der Rechtsordnung die Verhängung einer Freiheitsstrafe unerläßlich macht.

Normenkette:

StGB §§ 46, 47, 222 ;
Fundstellen
VRS 63, 43