OLG Koblenz - Urteil vom 23.02.1984
1 Ss 5/84
Normen:
StGB § 56 Abs. 1, § 316 ;
Fundstellen:
VRS 67, 29

OLG Koblenz - Urteil vom 23.02.1984 (1 Ss 5/84) - DRsp Nr. 1994/11826

OLG Koblenz, Urteil vom 23.02.1984 - Aktenzeichen 1 Ss 5/84

DRsp Nr. 1994/11826

Bei der Frage, ob dem Angeklagten die für eine Trunkenheitsfahrt erkannte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ist der Umstand der Alkoholabhängigkeit des Angeklagten dann nicht von ausschlaggebender Bedeutung, wenn die zahlreichen Vorstrafen mit einer Ausnahme nicht einschlägig waren, sondern wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, räuberischen Diebstahls, gemeinschaftlichen Diebstahls und Verstoßes gegen das Waffengesetz zugesprochen worden sind.

Normenkette:

StGB § 56 Abs. 1, § 316 ;
Fundstellen
VRS 67, 29