OLG Köln vom 01.12.1998
22 U 95/98
Normen:
StVG § 7 ;
Fundstellen:
SP 1999, 119

OLG Köln - 01.12.1998 (22 U 95/98) - DRsp Nr. 1999/9992

OLG Köln, vom 01.12.1998 - Aktenzeichen 22 U 95/98

DRsp Nr. 1999/9992

Das sog. Berliner Modell ist im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß unbekannte Täter einen Pkw in der Nähe der Kollisionsstelle entwenden, mit diesem ungebremst frontal oder in einem bestimmten Winkel gegen einen geparkten Pkw der gehobenen Klasse stoßen und sodann unter Zurücklassung des entwendeten Fahrzeuges zu Fuß flüchten, so daß seinerseits der Täter und seine Beziehung zu dem Geschädigten nicht nachweisbar sind, andererseits der Haftpflichtversicherer leicht festgestellt werden kann.

Normenkette:

StVG § 7 ;
Fundstellen
SP 1999, 119