OLG Köln - 13.04.1988 (27 U 130/87) - DRsp Nr. 1994/12355
OLG Köln, vom 13.04.1988 - Aktenzeichen 27 U 130/87
DRsp Nr. 1994/12355
Die Verkehrssicherungspflicht gebietet dem dafür Verantwortlichen nicht schlechthin, Sicherungsmaßnahmen gegen das Herabstürzen von auf dem Dach des Gebäudes liegenden Schnee zu ergreifen. In schneearmen Gebieten (hier: Rheinland) stellt das Unterlassen derartiger Maßnahmen grundsätzlich keinen Pflichtverstoß dar; auch sind sie dort nicht allgemein ortsüblich.