OLG Köln - Beschluß vom 10.01.1989 (Ss 725/88 - 5/89) - DRsp Nr. 1994/12334
OLG Köln, Beschluß vom 10.01.1989 - Aktenzeichen Ss 725/88 - 5/89
DRsp Nr. 1994/12334
Ein Unfallbeteiligter, der berechtigt nach dem Unfall bis zum nächsten Autobahnparkplatz weiterfährt, ist nicht verpflichtet, auf Wunsch eines Feststellungsberechtigten die nächste Autobahnpolizeiwache aufzusuchen.