OLG Köln - Beschluß vom 14.07.1998
Ss 330/98
Normen:
StGB § 240 ;
Fundstellen:
VRS 95, 375

OLG Köln - Beschluß vom 14.07.1998 (Ss 330/98) - DRsp Nr. 1999/1773

OLG Köln, Beschluß vom 14.07.1998 - Aktenzeichen Ss 330/98

DRsp Nr. 1999/1773

Gewalt i. S. von § 240 StGB wird angewandt, wenn ein Kraftfahrer in einem Fußgängerbereich mit deutlich mehr als Schrittgeschwindigkeit auf Fußgänger zufährt und diese zwingt, beiseite zu springen, um nicht überfahren zu werden. Der Tatrichter muß aber für das Revisionsgericht nachprüfbar darlegen, daß seine Überzeugung vom Nötigungsvorsatz auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht.

Normenkette:

StGB § 240 ;
Fundstellen
VRS 95, 375