OLG Köln - Beschluß vom 14.07.1998 (Ss 330/98) - DRsp Nr. 1999/1773
OLG Köln, Beschluß vom 14.07.1998 - Aktenzeichen Ss 330/98
DRsp Nr. 1999/1773
Gewalt i. S. von § 240StGB wird angewandt, wenn ein Kraftfahrer in einem Fußgängerbereich mit deutlich mehr als Schrittgeschwindigkeit auf Fußgänger zufährt und diese zwingt, beiseite zu springen, um nicht überfahren zu werden. Der Tatrichter muß aber für das Revisionsgericht nachprüfbar darlegen, daß seine Überzeugung vom Nötigungsvorsatz auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht.